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Krankenversicherung der Studenten

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Versicherungspflicht, auch für Studenten. Wer also an einer staatlichen Hoch- oder Fachhochschule studieren möchte, muss eine Krankenversicherung nachweisen können. Die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten zeichnet sich dabei durch günstigere Beiträge aus. Der Krankenversicherung der Studenten können Studenten beitreten, die an einer deutschen Fach- oder Hochschule immatrikuliert sind. Genutzt werden kann die Versicherung dabei unter der Einhaltung der Höchststudiendauer bis zum 14. Fachsemester, oder aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Grundsätzlich ist eine Verlängerung möglich. Da das Promotionsstudium nicht zur wissenschaftlichen Ausbildung gehört, verlängert dies die Dauer der Krankenversicherung der Studenten nicht. Als Begründung für eine Verlängerungsmöglichkeit nach Vollendung des 30. Lebensjahres der Versicherungsdauer in der Krankenversicherung der Studenten können aufgeführt werden:
- die Art der Ausbildung
- familiäre Gründe
- persönliche Gründe
sowie der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungsweges. Beim Vorliegen einer dieser Gründe ist eine Verlängerung um die noch in Anspruch zunehmende Zeit möglich. Liegen familiäre oder persönliche Gründe vor, so ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen. Der Versicherungsbeitrag für die Krankenkasse der Studenten ist grundsätzlich für ein Semester im Voraus zu bezahlen. Beim Vorliegen einer Einzugsermächtigung gewähren einige Krankenkassen jedoch auch die Möglichkeit einer monatlichen Beitragszahlung. Die Versicherung bleibt dabei solange bestehen, bis eine Exmatrikulationsbescheinigung durch den Studenten vorgelegt wird. Wenn Beiträge nicht gezahlt werden, erfolgt eine Mahnung durch die Krankenversicherung der Studenten. Eine gesetzliche Folge bei Zahlungssäumnis ist, dass die jeweilige Krankenkasse an die Universität / Fachhochschule diesbezüglich eine Meldung macht, so dass diese den Studenten zwangsweise exmatrikulieren muss.

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